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Anliegen der konfessionsverbindenden Familien in Deutschland.

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Kirchliche Situation

In Deutschland kam es nach dem Krieg, verursacht durch die Aufnahme von Flüchtlingen, zu einer starken Vermischung der Konfessionen. Als Folge nahm der Anteil konfessionsverschiedener Familien ständig zu. Heute ist jede dritte Ehe, die geschlossen wird, konfessionsverschieden.


Ökumene


Schon vor 50 Jahren wurde die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" (ACK) gegründet (damals 7, heute 14 Mitgliedskirchen) mit dem Ziel, die Einheit der Christen zu fördern. An vielen Orten gab es einen ökumenischen Aufschwung in der Zusammenarbeit der Gemeinden, ökumenische Arbeitskreise, ökumenische Gottesdienste, Kanzeltausch usw.


Situation konfessionsverschiedener Familien


Aber obwohl viele Ehen konfessionsverschieden sind, wird dies kaum zur Kenntnis genommen, es gibt keine besondere Seelsorge. Die Teilnahme am Gemeindeleben ist manchmal schwierig, da von vielen die konfessionsverschiedene Ehe immer noch als Problem betrachtet wird. Zur Trauung konfessionsverschiedener Paare wurden 1971 "Gemeinsame kirchliche Trauordnungen" erstellt. Seminare für konfessionsverbindende Familien werden im Benediktinerkloster Neresheim sei 25 Jahren, in Dornstadt seit 10 Jahren angeboten.


Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl


Gehen konfessionsverbindende Paare gemeinsam zum Gottesdienst, wird die Trennung am Tisch des Herrn besonders schmerzhaft erfahren. Inzwischen nehmen manche evangelische Partner an der Kommunion und katholische Partner am Abendmahl teil, was meistens akzeptiert wird. Aber es gibt Pfarrer, die dies nicht zulassen. Dabei wurden 1974 von der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) "Gemeinsame kirchliche Empfehlungen" herausgegeben, die 1981 weitergeführt wurden. In der Empfehlung von 1981 heisst es, dass die katholische Kirche evangelischen Christen die Eucharistie u. a. in "schwerer Not" gewährt - wozu sich der evangelische Partner zählen kann. Die Teilnahme des katholischen Partners am Abendmahl in der evangelischen Kirche wird in die Gewissensentscheidung des Einzelnen gelegt, jedoch wird darauf verwiesen, dies entspreche nicht dem Zusammenhang von Eucharistie und Kirchengemeinschaft. Dagegen heisst es: "Die evangelische Kirche öffnet ihre Abendmahlsfeiern auch katholischen Christen und verwehrt es ihren Gliedern nicht, an der Kommunion in der katholischen Kirche teilzunehmen". Im Februar 1997 beschloss die Ökumene-Kommission der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz, dass der zuständige Pfarrer konfessionsverschiedene Paare zum gemeinsamen Empfang der Eucharistie zulassen kann, wenn diese die Trennung am Tisch des Herrn als Belastung erfahren. Diese Regelung bedeutet, dass die jeweilige Praxis vom Gemeindepfarrer abhängt. Auch kennen viele Ehepartner die Bestimmungen der Kirchen nicht und denken nach wie vor, gemeinsame Eucharistie und Abendmahl sei verboten. Dies führt dazu, dass sie nicht daran teilnehmen. Oft ist das mit ein Grund dafür, sich nicht mehr am kirchlichen Leben zu beteiligen.


Wichtigstes Anliegen


Da gemeinsame Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl notwendig ist, um als christliche Familie leben zu können, sollte nicht nur die evangelische, sondern auch die katholische Kirche konfessionsverschiedene Paare generell und offiziell dazu einladen. Denn "konfessionsverschiedene Ehe vollzieht Kirche, nicht


Kirchenspaltung, und für Kirche ist nach katholischen Grundüberzeugung Eucharistie unverzichtbar und konstitutiv" (Peter Neuner). Notwendig ist ausserdem, dass diese Paare von Pfarrer und Gemeinde positiv aufgenommen werden. Nur dann werden sie und ihre Kinder Heimat finden in ihrer Gemeinde.



Rosmarie Lauber

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